WDR: Markt
Internethandel: Gefälschte Düfte
Große Namen, kleine Preise - das ist das Erfolgsrezept der Anbieter von gefälschten Düften. Im vorigen Jahr hat sich der Wert der beschlagnahmten Waren im Bereich der Marken- und Produktpiraterie gegenüber dem Vorjahr verfünffacht. Originalhersteller und Verbraucher sind die Geschädigten.
von Christoph Simon
Die Haare sind perfekt gestylt, jetzt noch ein bisschen Puder, Lippenstift und als i-Tüpfelchen: Mascara aus altem Maschinenöl. Dabei handelt es sich nicht um irgendein regeneratives Kosmetikprodukt, sondern um eine dreiste Produktfälschung mit unbekannten gesundheitlichen Nebenwirkungen.
„50 bis 60 Prozent der Onlineangebote nichtrenommierter Kosmetikanbieter sind Fälschungen“, schätzt Martin Fiebig, auf Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Der Berliner vertritt bekannte Hersteller wie Armani, Davidoff und Joop. In der Kanzlei sind die Regale voll mit gefälschten Parfums aus dem Internet. Sein Rat: „Kaufen Sie Parfum nur im Fachhandel. Der wird direkt vom Hersteller beliefert und ist daher sicher. Wir haben dort noch nie eine Fälschung entdeckt.“ Doch wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit wirklich, dass man im Internet ein Plagiat erhält?
Erste Station: eBay. Suchbegriff: Parfum. Ergebnis: 3.500 Treffer. Wir entscheiden uns zweimal für den Klassiker Chanel No.5 als Eau de Parfum (100 ml) und einmal für den Herrenduft Davidoff Cool Water Deep als Eau de Toilette (100 ml). Das eine Chanel kostet 49,95 Euro, das andere 75 Euro. Davidoff kaufen wir für 32,95 Euro. Jeweils zuzüglich Versand.
Zweite Station: Zum Vergleich gehen wir in eine Kölner Parfümerie und kaufen das gleiche noch mal. Chanel No.5 kostet hier 105 Euro, Davidoff Cool Water Deep 65 Euro.
Dritte Station: Ein Onlineshop namens beauty-land. Hier gibt es alles für die Hälfte und oft sogar für nur ein Drittel des Fachhandelspreises. Wir erweitern unsere Produktpalette und schlagen zu: 100 Milliliter Armani-Sensi für 28 statt für 90 Euro, 75 Milliliter Joop Homme für 28 statt für 45 Euro.
Eine Woche später sind alle Düfte angekommen. Der Flakon des Joop-Duftes ist völlig zerkratzt und wirkt billig. Die beiden bei eBay erstandenen Chanel No.5 haben verschiedene Logos und die Verpackung hat in einem Fall einen goldfarbenen, im anderen einen silberfarbenen Rand.
Original und Fälschung kaum zu unterscheiden
Rüdiger Hagen vom Zollkriminalamt nimmt eine erste Begutachtung vor. Doch bei einem der über eBay gekauften Chanel-Düfte weicht lediglich die Position des Logos auf dem Flakon von dem Original aus der Parfümerie um einige Millimeter ab. Fazit: „Es ist auch für den Zoll nicht immer leicht zu sagen, was Original und was Fälschung ist. Bei größeren Sendungen mit mutmaßlichen Fälschungen wird daher immer der Hersteller hinzugerufen. Der prüft anhand der nur ihm bekannten, geheimen Merkmale.“
Gesagt, getan: Rechtsanwalt Martin Fiebig prüft unsere Düfte im Auftrag seiner Mandanten. Wenige Tage später liegen die Ergebnisse vor: Armani Sensi und Joop Homme aus dem Onlineshop beauty-land entpuppen sich als Fälschungen. Davidoff Cool Water Deep ist ein illegaler Reimport. Das für den argentinischen Markt bestimmte Original darf hier nicht verkauft werden. Der eBay-Käufer macht sich nicht strafbar, der Verkäufer schon, sobald er damit gewerblich handelt. Unser Verkäufer ist bei eBay allerdings als gewerblicher Verkäufer angemeldet.
Nach einigen Wochen liegen auch die Ergebnisse von Chanel vor. Hier hat man die Prüfung zunächst verweigert, da Chanel in der Öffentlichkeit nicht im Zusammenhang mit Produktfälschungen wahrgenommen werden möchte. Letztlich gab man aber nach und legte markt die Ergebnisse vor. Bei dem Flakon, das wir für 75 Euro bei eBay erstanden haben, handelt es sich um ein Original, das andere ist eine Fälschung.
Handel mit Fälschungen kein Kavaliersdelikt
Wir konfrontieren eBay mit dem Ergebnis. „Wir sind auf eine Vielzahl von Wegen aktiv, um gegen Fälschungen auf unserem Marktplatz vorzugehen. Das größte Problem sind Fälschungen, die als Originale verkauft werden. Hier sind wir auf die Zusammenarbeit mit den Herstellern angewiesen, die ihre Produkte ganz genau kennen“, sagt Maike Fuest von eBay. Wie das in der Praxis abläuft, erklärt Martin Fiebig, der seine Mandanten in solchen Fällen vertritt: „Der Hersteller beanstandet ein konkretes Angebot eines Verkäufers. eBay löscht dann dieses eine Angebot. Das war es. Ansonsten bleibt der Verkäufer unbehelligt und kann weiter verkaufen. Zu mehr ist nach unserer Wahrnehmung eBay zurzeit nicht bereit.“
Das erklärt auch unser Ergebnis: Zwei von drei eBay-Verkäufern haben in unserem Fall eine Straftat begangen. Und der gewerbliche Handel mit gefälschten Düften ist kein Kavaliersdelikt. Dem Verkäufer drohen neben Schadensersatzansprüchen und Prozesskosten im vierstelligen Bereich auch noch bis zu drei Jahre Gefängnis.
„Wenn man ein gefälschtes Parfum gekauft hat, sollte man dieses daher auch nicht weiterverkaufen, sondern den Verkäufer unter Fristsetzung auffordern, ein Original zu schicken. Sollte er dem nicht nachkommen, wäre anzuraten direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Betrugsverdachts zu stellen. Gleichzeitig macht sich der Verkäufer gewährleistungspflichtig. Man kann daher vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Man kann den Preis mindern oder von dem Verkäufer Schadensersatz verlangen“, rät der Kölner Rechtsanwalt Elias Toris geprellten Verbrauchern.
Wer sich diesen Ärger sparen will, sollte gleich in die Parfümerie gehen. Dort muss man allerdings erheblich tiefer in die Tasche greifen. Aber: Ist Schmieröl geil?
(Quelle: http://www.wdr.de/tv/markt/20070910/b_6.phtml)